CORONA RULES - Aktuelle Corona Verordnungen für Hochzeitsfeiern in NRW
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CORONA RULES - Aktuelle Corona Verordnungen für Hochzeitsfeiern in NRW


Gartenhochzeit Corona 2021

Wir schreiben das Jahr 2021. Das Wetter ist durchmischt bis regnerisch, die Impfzahlen steigen stetig, der Inzidenzwert fällt und ganz Deutschland bereitet sich langsam aber sicher auf die Fußball EM 2021 vor.


Ganz Deutschland? Nein.


Denn für alle Brautpaare und Hochzeitsdienstleister, für Brautmütter und –väter, für Hochzeitsfotografen und Hochzeitslocations, für Hochzeitssänger und freie Redner – kurz – für alle Verliebten und Liebe-Feierer hat sich ein Silberstreif am Horizont gezeigt. Denn die Hochzeitssaison 2021, sie kann doch noch starten.



Zwar sind Hochzeitsfeiern noch nicht wieder so möglich, wie vor der Pandemie, aber: Sie sind möglich! Und das möchten wir zelebrieren. Eine Übersicht über die aktuellen Auflagen in Nordrhein-Westfalen haben wir euch hier zusammengestellt.


Corona Hochzeit Sommer 2021

Geltende Coronaregeln in NRW, gefunden auf der Seite des Landes NRW mit Stand 07. Juni 2021.



Bei einer Inzidenz unter 35 greifen folgende Regelungen für eure Hochzeitsfeier


Sind private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage wieder erlaubt?

Ja, private Veranstaltungen sind auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Mindestabstand mit bis zu 100 Gästen im Freien und mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen mit Negativtestnachweis zulässig.



 

Bei einer Inzidenz von 50 - 35 gelten folgende Regelungen


Sind private Veranstaltungen wieder erlaubt?

Ja, mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen mit Negativtestnachweis. Achtung: Partys und vergleichbare Feiern sind noch nicht zulässig.



 


Bei einer Inzidenz von 100 - 50 gelten folgende Regelungen


Sind private Veranstaltungen wieder erlaubt?

Nein. Private Feiern sind bei einer Inzidenz von über 50 noch nicht wieder zulässig. Die Unterscheidung zwischen Party und normaler Feier – mit weniger Infektionsrisiken – richtet sich nach Infektionsschutzgesichtspunkten vor allem nach dem geplanten Verhalten der Gäste. Soll zu (lauter) Musik getanzt werden und sind daher viele enge Kontakte ohne Mindestabstand erwartbar, handelt es sich um eine Party, die ähnlich problematisch ist wie der Besuch einer Disco o.ä. Daher sind diese Veranstaltungen nur unter eingeschränkten Maßgaben zulässig. Diese Unterscheidung steht schon seit Monaten in der Coronaschutzverordnung.


Weitere Informationen rund um Eure Hochzeitsplanung findet ihr auf der Seite des Landes NRW: FAQ zum Coronavirus


Coronahochzeit planen 2021

Und für all diejenigen von euch, die in einem anderen Bundesland das Fest der Liebe begehen möchten, empfehlen wir die Seite des Bundes der deutschen Hochzeitsplaner. Hier findet ihr eine tolle Übersicht über die aktuellen Verordnungen übersichtlich nach jedem Bundesland: Aktuelle Verordnungen der Bundesländer vom Bund deutscher Hochzeitsplaner.


Unsere Empfehlung für die Hochzeitsplanung:



Und für all diejenigen unter euch, die gerade erst mit der Hochzeitsplanung für euer großes Fest beginnen, haben wir etwas ganz Besonderes: Ladet euch unseren kostenlosen Guide 7 Must-Haves für deine Luxus Hochzeit hier herunter! Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!











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